Generelles Streikverbot aufgehoben – Dritter Weg bestätigt

Warum sind die BAG-Urteile so bahnbrechend?

Das Bundesarbeitsgericht hat das generelle Streikverbot in Kirche und Diakonie aufgehoben. Bisher drohte den Mitarbeitenden der christlichen Einrichtungen die fristlose Kündigung, wenn sie in den Streik getreten sind. Das geht seit dem 20. November 2012 nicht mehr pauschal. Wir* erklären, was das Urteil bedeutet, was die Beteiligten sich eigentlich wünschen – und welchen Effekt das für die Mitarbeiter in Kirche und Diakonie und ihre Gehälter hat.

Mehr: http://www.ekhn.de/inhalt/kirche/standpunkte/sozial/12/10_30_kdavo_dritterweg.php

Das kirchliche Arbeitsrecht (KDAVO):  http://www.kirchenrecht-ekhn.de/showdocument/id/18921/orga_id/EKHN/search/kdavo

*Quelle: EKHN-Newsletter, Nr. 575 vom 28. November 2012