Pressemitteilung
Jede Sanktion bedroht die Existenz
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen – Diakonie Hessen-Vorstand Wilfried Knapp: Sanktionen ersatzlos streichen
Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig. Das hat am gestrigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht verkündet. Zwar sind Kürzungen des Hartz IV-Satzes in Höhe von 30 Prozent noch zulässig. Abschläge von 60 oder 100 Prozent über einen Zeitraum bis zu drei Monaten sind hingegen fortan nicht mehrmöglich. Zu dieser Entscheidung sagt Wilfried Knapp, Vorstand der Diakonie Hessen:
„Die Diakonie Hessen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ab sofort die Totalsanktionierung als verfassungswidrig benannt wurden. Nun müssen die Jobcenter ihre Praxis ändern. Wichtig aus Sicht der Diakonie Hessen ist, dass in Zukunft alle leistungskürzenden Sanktionen gestrichen werden. Nur so können Menschenwürde und Existenzsicherung für Menschen am Rande der Gesellschaft garantiert werden. Wir wissen aus unser Beratung: Von Sanktionen betroffen sind vor allem Alleinerziehende, Menschen mit psychischen Problemen, chronischen Krankheiten, Suchterkrankungen oder mit sprachlichen Barrieren. Zu diesen ohnehin belastenden Situationen kommt mit Sanktionen noch eine materielle Bedrohung. Diese Menschen gilt es zu unterstützen und nicht zu bestrafen. Dies brauchen auch junge Menschen bis 25 Jahre, für die weiterhin verschärfte Regeln gelten. Gerade für sie sind zusätzliche Maßnahmen nötig, um ihnen eine Perspektive für den Start in ein selbstbestimmtes Leben zu geben.
Die Sicherung des Existenzminimums ist kein Gnadenakt, sondern Ausdruck des Sozialstaatsprinzips. Die Würde des Menschen ist nicht teilbar und Sanktionen sind kein Besserungsinstrument.“
Hintergrund
Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2019 in Hessen 12.625 Personen mit mindestens einer Sanktion belegt. Das heißt: Sie erhielten nicht mehr die Leistungen, die notwendig waren, um ihre Existenz zu sichern. Diese Praxis widerspricht dem Sozialgesetzbuch, heißt es doch in Paragraph 1 Absatz 1 SGB II: „Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll es Leistungs-berechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Weitere Informationen
Warum die Diakonie Hessen gegen Sanktionen ist und was Sanktionen für die betroffenen Menschen bedeuten, zeigt dieses Video: https://www.youtube.com/watch?v=buh9u0q73a0&feature=youtu.be