Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V.
Kurzfassung Positionspapier:
Migrations- und Flüchtlingsberatung in Hessen
aus- und aufbauen
Nicht zuletzt durch die große Fluchtzuwanderung im Jahr 2015 ist der Migrations- und Flüchtlingsbereich ins Zentrum des politischen und gesellschaftlichen Handelns gerückt. Teilhabe und Integration Zugewanderter wird allseits als notwendige gesellschaftliche Aufgabe erkannt. Dabei spielen die migrations- und flüchtlingsspezifischen Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände eine zentrale Rolle.
1. Beratungs- und Integrationsangebote in Hessen – eine kritische Situationsanalyse
Neben den Mitteln, die das Land Hessen zur Verfügung gestellt und in den letzten Jahren erheblich aufgestockt hat (z. B. Landesprogramm „Wegweisende Integrationsansätze realisieren“ – WIR), stehen zwar auch Bundesmittel u. a. für Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD) zur Verfügung. Über Eigen- und/oder Drittmittel finanzieren Wohlfahrtsverbände zudem unabhängige Flüchtlingsberatungsstellen in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und den Regionen. Gemessen an dem Bedarf und aufgrund der Zielgruppenbeschreibung der Bundesprogramme erkennt die Liga Hessen allerdings die dringende Notwendigkeit, über Landesmittel die derzeitige Beratungsstruktur aus- und aufzubauen.
2. Migrationsberatungsstrukturen – MBE und JMD
Grundlage der MBE sind die §§ 43-45 AufenthG sowie die „Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)“. Finanziert wird das Programm durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zielgruppen sind einige, aber nicht alle erwachsene Zugewanderte und Geflüchtete mit Aufenthaltstiteln, -gestattung oder Duldung. Die Beratung geschieht in Verbindung mit dem Integrationskursangebot. MBE unterbreiten zentrale Informations- und Unterstützungsangebote, die für einen erfolgreichen Orientierungs- und Integrationsprozess im Ankunftsland unerlässlich sind. Dazu zählen insbesondere: Vermittlung in Sprach- und Bildungsangebote für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, Unterstützung bei der Ausbildungs- und Berufssuche sowie der Wohnungssuche, Hilfe bei Fragen rund um Gesundheit sowie Wissensvermittlung zu Themen wie Ehe, Schwangerschaft und Erziehung. In 2016 wurden durch eine Vollzeitstelle 484 Personen beraten.
Bedarf an Migrationsberatungsstellen (MBE)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege empfiehlt einen Stellenschlüssel von 1:150. Dem schließt sich die Liga Hessen an.
Die Grundlage der JMD ergibt sich aus § 13 des Sozialgesetzbuchs VIII zur Jugendsozialarbeit sowie aus den §§ 43-44a AufenthG. Finanziert wird das Programm durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. JMD leisten die sozialpädagogische Begleitung junger Menschen von 12 bis 27 Jahren und zwar vor, während und nach den Integrationskursen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Dabei geht es z. B. um Aufklärung über Rechtsansprüche und um Fragen sozialer, schulischer und beruflicher Integration sowie Themen, die die weitere Bildungs- und Lebensplanung betreffen. Die Zahl der vom JMD begleiteten Jugendlichen in Hessen ist zwischen 2014 und 2017 von 7.518 auf 13.160 gestiegen.
Bedarf an Jugendmigrationsdiensten
Um den Bedarf qualitativ und quantitativ zu decken, empfiehlt die Liga Hessen einen Stellenschlüssel von 1:140.
- Kommunale Bemühungen zur Stärkung der Beratungsstrukturen
Verschiedene hessische Gebietskörperschaften (Frankfurt, Darmstadt, Landkreis Bergstraße) ha-ben mit Eigenmitteln zusätzliche migrations- und flüchtlingsspezifische Beratungsstellen eingerich-tet, um den vorhandenen Mangel auszugleichen. Außerdem setzt sich der Hessische Landkreistag für eine ergänzende Förderung durch das Land ein.
- Beschreibung des Fehlbedarfs – Personen ohne Zugangsrecht zur MBE
Trotz der o. g. Angebote haben zahlreiche Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund keinerlei Rechtsanspruch auf die Beratung in einer Migrationsberatungsstelle. Dieser Ausschluss ist unabhängig von ihrer individuellen Bleibeperspektive, bisherigen Aufenthaltsdauer und ihres tatsächlichen Integrationsbedarfs. Er trifft u. a. Geduldete, Flüchtlinge mit einem humanitären Aufenthaltstitel und Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern. Ohne eigenfinanzierte Angebote der Wohlfahrtsverbände, die nicht flächendeckend und z. T. zeitlich befristet sind, erhielte diese Personen-gruppe keinerlei Beratungsangebot.
- Fehlende Flüchtlingsberatungsstrukturen in Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) und in den Kommunen
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 heißt es: „Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten.“ Ein bundesweites Pilotprojekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (u. a. in der HEAE Gießen) führte zu dem Ergebnis, dass eine unabhängige Asylverfahrensberatung der Wohlfahrtsverbände sinnvoll ist, weil z. B. der effektive Zugang der Asylsuchenden zu Verfahrensgarantien und Rechtschutz befördert wird und die Verfahren dadurch nicht verlängert werden.
Bedarf an unabhängiger Asylverfahrensberatung
Pro HEAE-Standort wird eine Vollzeitstelle pro 300 Geflüchtete benötigt.
Auch in den Kommunen fehlen unabhängige Flüchtlingsberatungsstellen, damit sich Flüchtlinge über ihre Rechte, die Rechtswege und ihre Pflichten informieren können, um sachgerecht und eigenständig Entscheidungen zu treffen. Zu den Themen der Beratung gehören u. a. Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsverfahren sowie zum Dublin-Verfahren.
Bedarf an unabhängigen Flüchtlingsberatungsstellen
Pro Gebietskörperschaft ist eine Vollzeitstelle für die regionale unabhängige Flüchtlingsberatung (analog der WIR-Flüchtlingsmanager*innen) erforderlich.
- Schlussfolgerungen
Die derzeitigen Bundes- und Landesförderungen für die Beratung von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund sind in Anbetracht der großen Nachfrage und des hohen Bedarfs nicht aus-reichend. Zudem werden zahlreiche Gruppen Zugewanderter dauerhaft von staatlich geförderten Beratungsangeboten ausgeschlossen.
- Forderungen der Liga Hessen
Die Liga Hessen fordert ein Landesförderprogramm zum Aus- bzw. Aufbau von Migrations- und Flüchtlingsberatungsstrukturen in Hessen, um die quantitativen und qualitativen Beratungs- und Förderlücken zu schließen. Ziel muss es sein, eine flächendeckende und ausnahmslose Unterstützung und Beratung aller Zugewanderten und Geflüchteten zu gewährleisten.
Daher fordert die Liga Hessen:
eine ergänzende Förderung bundesfinanzierter Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und Jugendliche (JMD)
eine Regelförderung von Beratungsstellen für Flüchtlinge in Form von unabhängiger Asylverfahrensberatung in den HEAE-Standorten und regionaler unabhängiger Flüchtlingsberatung in den Kommunen.
Hg.: Liga-Arbeitskreis 2 „Armut, Migration und Soziale Integration“, 02.07.2018
Ansprechpartnerinnen Lea Rosenberg, Der PARITÄTISCHE Hessen
lea.rosenberg@paritaet-hessen.org |
Martina Schlebusch, Caritasverband Limburg
martina.schlebusch@dicv-limburg.de |
Hildegund Niebch, Diakonie Hessen
hildegund.niebch@diakonie-hessen.de |
Inge Müller, Diakonie Hessen
Inge.mueller@diakonie-hessen.de |