- Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen – Ein Tag für Teilhabe und Inklusion
Der Integrationsfachdienst (IFD) der Regionalen Diakonie Odenwald weist auf die Bedeutung des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung hin.
Der 3. Dezember ist weltweit ein Tag des Innehaltens und des Engagements: Seit 1993 wird er von den Vereinten Nationen als „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen“ begangen. Ziel des Gedenktages ist es, auf die Rechte, Bedürfnisse und Potenziale von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen und die volle Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einzufordern.
Die Ursprünge des Aktionstages reichen zurück in das Jahr 1981, das von den Vereinten Nationen als „Internationales Jahr der Behinderten“ ausgerufen wurde. Ein Jahr später folgte ein umfassender Aktionsplan zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Das Jahrzehnt von 1983 bis 1993 wurde schließlich zum „Jahrzehnt der Behinderten“ erklärt und mündete in die offizielle Einführung des Gedenktages am 3. Dezember.
2007 wurde der Name in „Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen“ geändert – ein Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels hin zu einer respektvolleren und inklusiveren Sprache. Sprache prägt unser Denken, und die Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, die Würde und Individualität jedes Menschen in den Vordergrund zu stellen.
Ein wichtiger Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland war das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das in mehreren Stufen seit 2017 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Es sieht unter anderem vor:
- eine klare Trennung zwischen Fachleistungen zur Teilhabe und Leistungen zum Lebensunterhalt,
- mehr Mitbestimmung und individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen,
- den Ausbau von Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- sowie die schrittweise Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.
Das BTHG setzt die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht um und markiert einen Paradigmenwechsel: Weg von der Fürsorge, hin zu echter Teilhabe und Inklusion.
Heute erinnert der 3. Dezember daran, dass Inklusion weit mehr ist als ein Schlagwort: Sie ist ein Menschenrecht. Der Tag soll die Gesellschaft motivieren, Barrieren abzubauen – in den Köpfen, im Alltag und in den Strukturen – damit Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle Wirklichkeit werden.
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein Bereich, der enorm wichtig für Menschen mit Behinderung ist. Der Integrationsfachdienst unterstützt schwerbehindere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Kontakt:
Kathrin Suderleith und Barbara Lang, Integrationsfachdienst Südhessen, Regionale Diakonie Odenwald, Bahnhofstraße 38, 64720 Michelstadt, Telefon: 06061/9650-121 oder 122, https://www.diakonie-odenwald.de/integrationsfachdienst/

